Besuchsregelung ab 10. Dezember 2021

Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

wie wir alle wissen, zählen unsere Bewohner*innen, also Ihre Angehörigen, zu der am stärksten verletzbaren Personengruppe in dieser weltweiten Pandemie.

Die Gestaltung eines Besuches in unseren drei Einrichtungen, Hospiz Stella Maris, die Langzeitpflegeeinrichtung für Schwerstpflegebedürftige und die Seniorenpflegeinrichtung Haus Effata, unterliegt den jeweils aktuellen Richtlinien des Landes NRW und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und wird immer danach angepasst, zur Vermeidung von Infektionsgefahren.

Ab dem 01.12.2021 dürfen nur noch getestet Besucher die Einrichtung betreten. Der  Schnelltest darf nicht älter als 24h sein, ein PCR Test nicht älter als 48h. Besucher*innen die keine Möglichkeit haben ein Testzentrum aufzusuchen, kann ein PoC-Schnelltest angeboten werden.

Bitte haben Sie Verständnis dass wir nur zu den angegebenen Zeiten PoC- Schnelltests durchführen können.

Testmöglichkeit in der Schwerst- und Langzeitpflege in Mechernich:

Von Montag bis Sonntag haben Sie die Möglichkeit bis spätestens zum Vortag ihres Besuches, an der Rezeption in der Zeit von 8.00-16.00 Uhr einen Testtermin zu vereinbaren.

Kontakt Sozialwerk Communio in Christo: 02443-9814-0

Unsere Testzeiten: Montag bis Sonntag von 9.00-11.00 Uhr und von 14.00-16.30 Uhr

Bei Besuchen   melden Sie sich bitte an der Rezeption an. Diese ist an allen Tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Danach melden Sie sich bitte über die Klingelanlage an, damit die Beschäftigten die Möglichkeit haben alle hygienischen Schutzmaßnahmen zu den Besuchen einhalten können.

Testmöglichkeiten im Hospiz Stella Maris:

Von Montag bis Sonntag haben Sie die Möglichkeit bis spätestens zum Vortag ihres Besuches, im Hospiz an.in der Zeit von 8.00-16.30 Uhr einen Testtermin zu vereinbaren.

Kontakt Hospiz Stella Maris: 02443-9814-600

Unsere Testzeiten: Montag bis Sonntag von 9.00-11.00 Uhr und von 14.00-16.30 Uhr

Das Hospiz ist zu jeder Tages und Nachtzeit besetzt. Bitte melden Sie sich über die Klingelanlage am Hospiz an, damit die Beschäftigten die Möglichkeit haben alle hygienischen Schutzmaßnahmen zu den Besuchen einhalten können.

Testmöglichkeit  in Haus Effata Blankenheim:

Von Montag bis Freitag haben Sie die Möglichkeit bis spätestens zum Vortag ihres Besuches, an der Rezeption in der Zeit von 8.00-16.30 Uhr einen Testtermin zu vereinbaren.

Unsere Testzeiten in Haus Effata:

Montag bis Freitag von 9.00-11.00 Uhr und von 14.00-16.30 Uhr

Samstag/Sonntag und an Feiertagen: 11.00-12.00 und von 14.00-16.30 Uhr

Besucher melden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00-16.30 Uhr jeweils an der Rezeption an. Danach nutzen Sie bitte jeweils  die Klingelanlage zur Anmeldung, damit die Beschäftigten die Möglichkeit haben alle hygienischen Schutzmaßnahmen zu den Besuchen einhalten können.

Telefon: +49 2449 91978-0

Besuche von Kindern und Jugendlichen:

Kinder vor Schuleintritt gelten als getestete Person. Kinder und Jugendliche die eine Bescheinigung regelmäßiger Schul-Testungen erbringen, gelten als getestete Personen.  Innerhalb der Ferienzeit gilt für schulpflichtige Kinder eine Testpflicht. Kinder und Jugendliche erbringen einen Testnachweis (nicht älter als 24h).

Bei Fragen zu einem geplanten Besuch der einzelnen  Einrichtungen, haben Sie die Möglichkeit sich  von Montag bis Freitag in den Zeiten zwischen 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sich an die jeweilige Einrichtung unter angegebener Telefonnummer zu weneden.

Allgemeine Hinweise zum Verfahren bei einem Besuch in einer unserer Einrichtungen:

  • Das konsequente Tragen einer medizinischen Maske (geimpfte und genesene Besucher*innen) oder FFP2-Maske (nicht geimpfte Besucher*innen) ist in unseren Einrichtungen unbedingt einzuhalten! Wir bitten darum, dass auch vollständig Corona-geimpfte Besucher*innen  mindestens eine medizinische Maske bei ihrem Besuch tragen, da unserer Bewohner*innen zu einer besonders vulnerablen Personengruppe gehören. Diese zu schützen zählt zu unseren wichtigsten Aufgaben. Sollten Sie Symptome einer Covid 19-Erkrankung aufweisen, darf ein Besuch nicht stattfinden.
  • Jeder Besucher*in wird an der Rezeption der einzelnen Einrichtungen empfangen. Zur Vermeidung des Eintrags einer Infektion mit SARS-CoV-2-Viren, wird ein Kurzscreening (einschließlich der Kontrolle der Körpertemperatur) durchgeführt. Bitte füllen Sie den entsprechenden Fragebogen aus. Sie werden zudem in die allgemeinen Hygieneregeln eingewiesen. Bitte halten Sie auch Ihren Impfnachweis sowie Ihren Personalausweis zur Ansicht bereit.
  • Falls Sie sich nicht wohlfühlen, Krankheitssymptome wie z. B eine Atemwegsinfektion, Fieber, Durchfall, Geruchs-und Geschmacksverlust o. Ä. haben, Kontakt zu einem Covid 19-Infizierten oder zu Covid-Verdachtsfällen haben, darf der Besuch leider nicht stattfinden.
  • Desinfizieren Sie sich bitte im Eingangsbereich, vor Betreten des Wohnbereichs und vor Kontakt mit Ihrer/m Angehörigen, die Hände und tragen Sie während Ihres Besuchs im Gebäude mindestens eine medizinische Maske oder FFP2-Maske.
  • Jeder Bewohner*in hat das Recht täglich unbeschränkt Besuch zu empfangen. Die Anzahl der Besucher*innen ist für vollständig geimpfte Bewohner  nicht beschränkt. Für nicht- oder nicht vollständig geimpfte Bewohner*innen ist die Anzahl der Besucher im Zimmer auf 2 Personen beschränkt.
  • Während des Besuchs tragen Sie und Ihr/e Angehörige/r die Verantwortung zur Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen.
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten von 1,5 m Mindestabstand.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m muss nicht zwingend eingehalten werden, wenn der Bewohner über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügt oder wenn die Besucher konsequent eine medizinische Maske oder FFP2 Maske tragen.  
  • Am Ende Ihres Besuchs verlassen Sie bitte den Wohnbereich und das Gebäude auf direktem Wege ohne Kontaktaufnahme zu anderen Bewohnern.
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner können zur jederzeit alleine oder in Begleitung die Einrichtungen verlassen, soweit sie sich an der Corona-Schutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung für den öffentlichen Bereich halten.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihrer Mithilfe zum Wohle und Schutz unserer anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Sonja Plönnes                                                                  

Einrichtungsleitung