Finanzierung

Anspruch auf Hospizbegleitung

Als gesetzlich Versicherter haben Sie  Anspruch auf Übernahme der Kosten in einem stationären Hospiz, sofern hierzu eine ärztliche Notwendigkeit bescheinigt und bestätigt wird. Die meisten privaten Krankenversicherer richten sich nach den gesetzlich geschlossenen Verträgen.

Im Hospiz Stella Maris entsteht kein Eigenanteil für Versicherte.

Wir können somit einen Jeden aufnehmen, der dieser Begleitung bedarf – frei von seiner wirtschaftlichen Situation.

Hospize sind verpflichtet 5% der gesamten Kosten durch Spenden nachweislich zu decken. Dies verhindert eine wirtschaftliche Ausbeute des Hospizgedanken und fordert wie fördert zugleich bürgerschaftliches Engagement. Hierzu existiert der Förderverein Hospiz Stella Maris e.V., der jeden Tag für jeden Gast einen Zuschauss von derzeit € 11,57 € aufbringt.

Mehr Informationen zum Förderverein Hospiz Stella Maris e.V.