Die Mitgliedschaft

Bei der Communio in Christo kann jeder Christ mitmachen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich der Communio in Christo verbunden fühlt und in tätiger Nächstenliebe lebt. Dies entspricht dem Charakter der Communio in Christo als einem „Weg für alle“.

Die Begründung der Mitgliedschaft erfolgt durch das Ablegen von Gelübden. Jedes Mitglied orientiert sich in seinem alltäglichen Leben am geistlichen Erbe der Gründerin. Alle werden in die im Mutterhaus in Mechernich geführte Mitgliederliste aufgenommen.

Interne Mitglieder leben in der Kommunität in Mechernich oder in anderen Kommunitäten. Sie legen die vier Gelübde der Nächstenliebe, des Gehorsams, der Keuschheit und der Demut (als besondere Form der Armut) ab. Ehepaare geloben die Nächstenliebe, den Gehorsam und die Demut. Alle halten die Lebensordnung der Communio in Christo ein.

Externe Mitglieder legen zumindest das Gelübde der Nächstenliebe ab und orientieren sich ebenso in ihrem alltäglichen Leben am geistlichen Erbe der Gründerin.

Angehörige von Instituten des geweihten Lebens oder Gesellschaften des Apostolischen Lebens können durch Ablegung des Gelübdes der Nächstenliebe der Communio in Christo beitreten. Sie bedürfen hierzu der Zustimmung ihrer Oberen. Auch Weltkleriker können die Gelübde ablegen und sollen hiervon ihren Bischof in Kenntnis setzen. Ihre ursprüngliche Zugehörigkeit wird nicht berührt. Und sie sind auch nicht aufgerufen, diese zu beenden. Das Inkardinationsverhältnis wird in keinem Fall angetastet.