Trägerschaft


Ein Sozialwerk von Mensch zu Mensch

Das Sozialwerk Communio in Christo e.V. mit seiner Langzeitpflegeeinrichtung Communio in Christo, dem Hospiz Stella Maris und seiner Seniorenpflegeeinrichtung Haus Effata bietet seinen Bewohnern einen Raum zum Leben und Sterben. Ein zweites Zuhause, indem sie so weit wie möglich ihre Eigenständigkeit und ihr Privatleben wahren und soviel Gemeinschaft wie sie möchten erleben können.

Das Hospiz ist Mitglied des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. und der Trägerverein ist dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (kurz: VDAB) mit Sitz in Essen angeschlossen.

Darüber hinaus ist er Mitglied des Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. sowie Mitglied der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (kurz: DVSG).


Sozialwerk Communio in Christo e.V.

Vorsitzender und Geschäftsführer:
Norbert Arnold

Einrichtungsleitung:
Sonja Plönnes

Hier gelangen Sie zum Organigramm des Sozialwerk Communio in Christo e.V.
 

Information zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 01.04.2016 besteht über das VSBG u. a. auch für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, sich an einer außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Einrichtung und Bewohnern zu beteiligen. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig und liegt in der Entscheidung des Trägers der Einrichtung.

Nach §§ 36 und 37 VSBG besteht allerdings für den Träger der Einrichtung die Verpflichtung, über seine Entscheidung hinsichtlich der Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung zu informieren. Mit diesem Informationsblatt kommt der Träger dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.

Der Träger nimmt nicht an der alternativen Streitbeilegung teil, da bereits diverse wirksame interne und externe Mechanismen zur Streitvermeidung und Streitbeilegung existieren,  so dass für die Bewohner und die Einrichtung kein Mehrwert aus einem zusätzlichen Verfahren zu erwarten ist.

Sollte der Träger sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Beteiligung entscheiden, werden Bewohner und Betreuer darüber umgehend informiert.